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Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schifffahrt und des Güterkraftverkehrs

Vom 17.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 56 vom 22.12.1999.

Hier ist das Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schifffahrt und des Güterkraftverkehrs im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1829)

A. Ziel

Anlass für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs über die Verkehrsstatistik der See- und Binnenschifffahrt sowie des Güterkraftverkehrs ist die Umsetzung der Richtlinie 95/64/EG über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs und die Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs.

Durch die Schaffung eines Verkehrsstatistikgesetzes für die See- und Binnenschifffahrt sowie den Güterkraftverkehr, das zu einem späteren Zeitpunkt nach Beendigung von EU-Vorhaben noch um die Statistik der Eisenbahn und des Luftverkehrs komplettiert werden soll, wird nicht nur die Zahl der Gesetze, sondern auch die Zahl der Erhebungsmerkmale verringert. Dies bedeutet sowohl eine Entlastung der befragten Unternehmen als auch eine Verringerung des Erhebungsaufwandes bei den die Statistik durchführenden Stellen.

Mit Inkrafttreten des Verkehrsstatistikgesetzes entfällt die Rechtsgrundlage für die Binnenschiffsbestandskartei, sie wird durch die vorgesehene Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes auf eine verbesserte rechtliche Grundlage gestellt. Dies geschieht auch im Hinblick auf die durch das Volkszählungsurteil des BVerfG notwendigen datenschutzrechtlichen Regelungen. Es ermöglicht zugleich weitere notwendige bereichsspezifische Datenschutzvorschriften, um einerseits das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu garantieren und andererseits im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs Maßnahmen im schifffahrtspolizeilichen Vollzug einfacher zu gestalten.

B. Lösung

Aufgrund der Richtlinie 95/64/EG über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs sind die Mitgliedstaaten ab dem

1. Januar 2000 verpflichtet, regelmäßig vergleichbare Statistiken zu erstellen. Im Wesentlichen bedeutet dies eine Fortschreibung des derzeit gültigen Gesetzes über die Statistik der Seeschifffahrt vom 26. Juli 1957, jedoch mit Anpassungen an die heutigen Erfordernisse.

Anlässlich der Umsetzung der obigen Richtlinie soll auch die Statistik der Binnenschifffahrt, bisher gestützt auf das Gesetz über die Statistik der Binnenschifffahrt vom 26. Juli 1957, entsprechend den veränderten Rahmenbedingungen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und inhaltlich auf die derzeitigen und absehbaren Informationsbedürfnisse der Hauptnutzer der Statistik neu ausgerichtet werden. Durch die weitgehende Harmonisierung der Erhebungsmerkmale für die Binnen- und Seeschifffahrt werden Modal-Split- Betrachtungen erheblich vereinfacht sowie Informationen über modale und intermodale Transportketten durch die Erfassung der Art der Ladungsträger, insbesondere der Container, bereitgestellt. Ebenso ist beabsichtigt, die Statistik des Güterkraftverkehrs in das zu erstellende Verkehrsstatistikgesetz zum 1. Januar 2000 zu integrieren. Der Merkmalskatalog der derzeit gültigen Verordnung über die Statistiken des Straßengüterverkehrs, die im Zuge der Neufassung des Güterkraftverkehrsgesetzes zum 1. Juli 1998 aus diesem herausgelöst wurden, entspricht bereits weitgehend den Erfordernissen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs. Die noch verbleibenden nicht angepassten Merkmale an die EU-Verordnung sind im Gesetzentwurf enthalten.

Mit den datenschutzrechtlichen Änderungen des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes werden zum Teil Vorschläge verschiedener Innenministerien und Wasserschutzpolizeien der Länder umgesetzt. Die einzelnen Vorschriften wurden mit den für den Datenschutz zuständigen Ressorts (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Die Notwendigkeit solcher Vorschriften hat sich aus den Erfahrungen ergeben, die im Zusammenhang mit nach dem Volkszählungsurteil des BVerfG erlassenen Verordnungen gesammelt wurden: Mangels ausreichender gesetzlicher Grundlagen konnten trotz dahin gehenden Bedarfs verschiedene Regelungen nicht geschaffen werden, die bei ausreichendem Datenschutz praktikabel zu handhaben wären.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1829 20.10.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2251 1.12.1999 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze