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Gesetz zur Neuordnung der Statistik im Produzierenden Gewerbe und zur Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Vom 21.3.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 22 vom 3.4.2002.

Hier ist das Gesetz zur Neuordnung der Statistik im Produzierenden Gewerbe und zur Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7556)

A. Ziel

Nach geltender Rechtslage sind die Erhebungen, die im

* Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 und im

* Gesetz über Kostenstrukturstatistik vom 12. Mai 1959 angeordnet sind, nicht auf die ab dem Jahr 2002 einzulösenden Informationsanforderungen der EU gemäß der Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik abgestimmt. Daher besteht Anpassungsbedarf. Das europäische Berichtssystem fordert den Nachweis jährlicher Strukturdaten von Unternehmen aller Größenordnungen, während das nationale Berichtssystem dies nur bei Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten vorsieht. Weiterer Anpassungsbedarf besteht hinsichtlich der angeordneten jährlichen Kleinbetriebserhebungen; für Kleinbetriebe können die gleichen Informationen künftig aus dem Statistikregister gewonnen werden. Zur Vermeidung von Doppelerhebungen muss zudem die Kostenstrukturstatistik angepasst werden. Dadurch sollen die Berichtskreise entlastet und bei den statistischen Ämtern Kosten eingespart werden. Im Übrigen bedarf das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe einer Neubekanntmachung, weil es in den zurückliegenden Jahren so häufig geändert wurde, dass es nur noch schwer lesbar ist.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird daher

* das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe erneut geändert, indem Strukturerhebungen auch bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten angeordnet und die industriellen Kleinbetriebserhebungen gestrichen werden (Artikel 1);

* das Gesetz über Kostenstrukturstatistik geändert, indem die Erhebungen bei produzierenden Handwerksunternehmen gestrichen werden (Artikel 2);

* für das Bundesministerium der Finanzen eine Bekanntmachungserlaubnis geregelt, damit das mehrfach geänderte Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe neugefasst werden kann und dadurch wieder lesbar wird (Artikel 3).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7556 22.11.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8055 23.1.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze