Hier ist das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1620)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung ist bis zum 15. Januar 2004 verpflichtet, die europäische Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (ProdSRL) in nationales Recht umzusetzen. Zur weiteren Vollendung des Binnenmarktes ist die ProdSRL im Anwendungsbereich und bei den zur Verfügung stehenden Instrumentarien erweitert worden. Hierdurch erfolgt eine Ausweitung des wirksamen Verbraucherschutzes auf einem hohen Niveau.
Unter Herbeiführung einer Rechtsvereinfachung soll das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Sicherheit und Gesundheit bei der Vermarktung technischer Produkte gewährleisten.
B. Lösung
Der Entwurf führt das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen. Er übernimmt eine "Dachfunktion" bei der Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes für Produkte, d. h. wenn in Spezialvorschriften nicht entsprechende oder weitergehende Bestimmungen enthalten sind, greifen die Vorschriften des GPSG.
Gemäß den Vorgaben der ProdSRL wird eine neue Klassifizierung für unterschiedliche Produktbereiche eingeführt. Die Begriffe "technische Arbeitsmittel" und "Verbraucherprodukte" werden eindeutig gegeneinander abgegrenzt. Bisher aufgetretene Zuordnungsprobleme sind damit beseitigt.
Durch die Zusammenführung von GSG und ProdSG erfolgt eine Entbürokratisierung durch die Konzentration von Vorschriften aus zwei Gesetzen in einem Gesetz und die Beseitigung von Mehrfachregelungen. Dies liegt im Interesse der Wirtschaft und der Vollzugsbehörden (Reduzierung der Vorschriftenflut, Verbesserung der Rechtssicherheit). Die Zusammenführung liegt auch im Interesse der Verbraucher, da Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit erleichtert werden.
Insgesamt stützt der Entwurf die Entbürokratisierungsoffensive der Bundesregierung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1620 | 29.9.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1805 | 22.10.2003 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/1892 | 5.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):