Hier ist das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10292)
AnzeigeA. Ziel
Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), in Kraft getreten am 1. September 2006, geändert. Der Bereich der Raumordnung wurde aus dem nunmehr abgeschafften Kompetenztypus der Rahmengesetzgebung in den der konkurrierenden Gesetzgebung überführt (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 des Grundgesetzes). Das Raumordnungsgesetz des Bundes (Artikel 1 dieses Gesetzes) bedarf der Anpassung an die geänderte Verfassungslage. Die Änderungen anderer Vorschriften (Artikel 2 bis 8 dieses Gesetzes) sind redaktionelle Folgeänderungen der Neufassung des Raumordnungsgesetzes.
B. Lösung
Die bewährten, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen bisherigen Regelungen werden möglichst weitgehend übernommen. Gleichzeitig wird den praktischen Erfahrungen mit dem bisherigen Raumordnungsgesetz in der jetzigen Gesetzesnovellierung Rechnung getragen. So werden insbesondere
* die gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung überarbeitet,
* die Regelungen über die Planerhaltung genauer gefasst,
* die Regelungen über die Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts sowie der informellen Planung erweitert,
* die Regelungen über den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes geändert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10292 | 22.09.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10332 | 24.09.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/10900 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):