Hier ist das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5446)
AnzeigeA. Ziel
Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende hat zum Ziel, allen erwerbsfähigen Arbeitsuchenden bessere Chancen für eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten.
Mit der bisherigen Regelung der Freibeträge für Erwerbseinkommen sollte die Aufnahme bedarfsdeckender Erwerbstätigkeiten besonders gefördert werden. Allerdings wurde sie teilweise als wenig transparent und nicht ausreichend zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit empfunden. Außerdem soll durch Veränderungen im Bereich des Einstiegsgeldes eine Unterstützungsmöglichkeit für die Personen geschaffen werden, bei denen die Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Bei Beziehern des befristeten Zuschlages zum Arbeitslosengeld II konnten zudem Fehlanreize dadurch entstehen, dass bei Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung der befristete Zuschlag wegfiel.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Freibetragsregelung zu vereinfachen, gleichzeitig verbesserte Anreize für eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu schaffen sowie möglichen mit dem befristeten Zuschlag verbundenen Fehlanreizen entgegenzuwirken.
B. Lösung
Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Die Zielsetzung der bisherigen Freibetragsregelung soll mit der Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose gestärkt werden. Dieses Ziel wird auch im 20-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Fortsetzung der Agenda 2010 verfolgt. Hilfebedürftigen werden stärkere Anreize als bislang zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geboten, damit diese mittelfristig aus eigenen Kräften und möglichst ohne Unterstützung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Deshalb sollen in allen Einkommensbereichen höhere Freibeträge für Erwerbstätigkeit eingeräumt werden, zugleich aber auch eine vereinfachte Lösung für die Einkommensanrechnung geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine hohe
Transparenz für die Hilfebedürftigen erreicht und eine Kinderkomponente integriert werden.
Im oberen (bedarfsdeckenden) Einkommensbereich werden Anreize durch eine Modifikation des Einstiegsgeldes geschaffen. Entfällt die Hilfebedürftigkeit durch eine Arbeitsaufnahme und fällt dadurch der befristete Zuschlag weg, sollen hierdurch entstehende Härten künftig durch die Gewährung von Einstiegsgeld aufgefangen werden können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5446 | 12.5.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5607 | 1.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/5609 | 1.6.2005 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):