![]() |
Hier ist das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7252)
AnzeigeA. Ziel
Mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 160 S. 113) wird den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Direktzahlungen an die Begünstigten gemäß der im Anhang dieser Verordnung genannten Stützungsregelungen in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent zu kürzen. Von dieser Möglichkeit soll in Deutschland ab 2003 Gebrauch gemacht werden, um mit den einbehaltenen Finanzmitteln Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker zu fördern.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/7252 | 1.11.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7812 | 12.12.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
14/8190 | 5.2.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/8630 | 20.3.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):