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Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes

Vom 2.5.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 29 vom 10.5.2002.

Hier ist das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7252)

A. Ziel

Mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 160 S. 113) wird den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Direktzahlungen an die Begünstigten gemäß der im Anhang dieser Verordnung genannten Stützungsregelungen in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent zu kürzen. Von dieser Möglichkeit soll in Deutschland ab 2003 Gebrauch gemacht werden, um mit den einbehaltenen Finanzmitteln Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker zu fördern.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7252 1.11.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7812 12.12.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
14/8190 5.2.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/8630 20.3.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze