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Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Vom 20.4.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 20 vom 23.4.2009.

Hier ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10117)

A. Ziel

Das deutsche Vergaberecht soll mittelstandsgerecht modernisiert werden. Das Gesetz dient zudem der Umsetzung weiterer Regelungen der EG-Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG.

B. Lösung

Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird in Umsetzung der EG-Richtlinien ergänzt und geändert. Zugleich werden Anpassungen im Nachprüfungsverfahren vorgenommen. Die Änderungen des GWB sind in erster Linie Klarstellungen zum Anwendungsbereich sowie die Einführung einer Sanktionierung der bislang folgenlosen rechtswidrigen sog. De-facto- Vergaben. An der Grundstruktur des Nachprüfungsverfahrens wird festgehalten: Die vorgeschlagenen Straffungen im Rechtsschutz sollen zu noch mehr Effizienz und Beschleunigung des Nachprüfungsverfahrens führen. Einige Vorschriften, die sich bislang in der Vergabeverordnung befanden (z. B. Zuständigkeit der Vergabekammern, Statistikpflichten), werden in das GWB aufgenommen. Dadurch wird erreicht, dass sich die Vergabeverordnung auf die Verweisung auf die Verdingungsordnungen konzentriert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10117 13.08.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11428 17.12.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze