Hier ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5284)
AnzeigeA. Ziel
Der Gesetzentwurf verbessert die Kontrolle über hochradioaktive umschlossene Strahlenquellen durch zentrale Erfassung und Registrierung sowie zusätzliche Genehmigungs- und Überprüfungsregelungen. Er dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 (Amtsblatt der Europäischen Union L 346 vom 31. Dezember 2003, S. 57) zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen.
Weiter wird mit dem Gesetz im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung den Empfehlungen des IAEA-Verhaltenskodex zur Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen und des zugehörigen IAEA-Leitfadens für den Import und Export radioaktiver Strahlenquellen durch verbindliche Regelungen Rechnung getragen.
Nach einer Studie der Europäischen Kommission sind in der gesamten EU etwa 30 000 der etwa 500 000 seit den 50er Jahren in Verkehr gebrachten Strahlenquellen "verloren gegangen". Hochradioaktive Strahlenquellen, die keiner Kontrolle mehr unterliegen, können ernste Gesundheitsschäden bei den betroffenen Personen hervorrufen, da in der Regel keine oder nur wenig Kenntnisse über die Gefährlichkeit von Strahlenquellen vorhanden sind. Wird eine hochradioaktive Strahlenquelle zerstört kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen und auch Kontamination von Materialien und Boden nach sich ziehen. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Unfällen mit Strahlenquellen, die keiner ausreichenden Kontrolle unterliegen, können äußerst schwerwiegend sein.
Ziel der Bemühungen ist es auch, die Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe, die missbräuchlich genutzt werden könnten, möglichst wirkungsvoll einzuschränken.
In Deutschland werden ca. 10 000 solcher hochradioaktiver Strahlenquellen zur Sterilisation, zur Tumorbestrahlung, bei der Materialprüfung und in der Forschung verwendet.
Deutschland verfügt über ein umfangreiches und sicheres Aufsichtssystem für radioaktive Strahlenquellen mit hoher Aktivität, dieses System soll durch die ergänzenden Regelungen verbessert werden.
B. Lösung
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung werden die Vorschriften des Atomgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung sowie der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung wie folgt geändert:
Die Zweckbestimmung des Atomgesetzes wird um den Schutz vor Gefahren für die innere und äußere Sicherheit durch die Anwendung ionisierender Strahlen erweitert.
Ein zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz wird eingerichtet, in das insbesondere
* die eindeutige Identifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle und deren technische Eigenschaften,
* deren Aufenthaltsort, Angaben über die Genehmigung und deren Inhaber,
* über Fund und Verlust derartiger Strahlenquellen eingetragen werden sollen.
In der Strahlenschutzverordnung sollen Regelungen zur Prüfung, zur Rückgabe und zur Genehmigungspflicht für die Einfuhr und die Ausfuhr, aus bzw. in Staaten die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören solcher hochradioaktiver Strahlenquellen eingeführt werden.
In der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung soll eine Deckungsvorsorge künftig bei allen hochradioaktiven Strahlenquellen eingeführt werden. Die Atomrechtrechtlichen Abfallverbringungsverordnung soll nur auf solche hochradioaktive Strahlenquellen Anwendung finden, mit denen nicht mehr umgegangen wird und die als radioaktiver Abfall entsorgt werden sollen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5284 | 14.4.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5719 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):