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Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vom 9.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 66 vom 14.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2720)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches Immobilienmanagement zu schaffen. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch flache Hierarchien auszeichnet und schnelle Entscheidungswege ermöglicht. An die Stelle der Verwaltungsorganisation tritt ein im Rahmen der Vorgaben und fachlichen Aufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen weitgehend eigenverantwortliches, betriebswirtschaftlich geführtes "Unternehmen", dessen Organisation sich an den Geschäftsprozessen orientiert und das auf finanzielle Ergebnisverantwortung ausgerichtet ist. Das Unternehmen wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert.

B. Lösung

Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch Bundesgesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2720 17.3.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4056 27.10.2004 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
15/4066 28.10.2004 Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze