Hier ist das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2720)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches Immobilienmanagement zu schaffen. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch flache Hierarchien auszeichnet und schnelle Entscheidungswege ermöglicht. An die Stelle der Verwaltungsorganisation tritt ein im Rahmen der Vorgaben und fachlichen Aufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen weitgehend eigenverantwortliches, betriebswirtschaftlich geführtes "Unternehmen", dessen Organisation sich an den Geschäftsprozessen orientiert und das auf finanzielle Ergebnisverantwortung ausgerichtet ist. Das Unternehmen wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert.
B. Lösung
Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch Bundesgesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2720 | 17.3.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4056 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses |
15/4066 | 28.10.2004 | Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):