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Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Vom 17.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 43 vom 22.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13156)

A. Ziel

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines "Finanzmarktstabilisierungsfonds" wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber gezeigt, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in einigen Punkten fortentwickelt werden müssen, um Kreditinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Finanzsektor in die Lage zu versetzen, seine Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft wahrzunehmen. Zur Erreichung des Ziels wird ein Modell vorgeschlagen, das es ermöglicht, Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in der Verantwortung zu lassen.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13156 26.05.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/13590 01.07.2009 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
16/13591 02.07.2009 Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze