Hier ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13156)
AnzeigeA. Ziel
Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines "Finanzmarktstabilisierungsfonds" wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber gezeigt, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in einigen Punkten fortentwickelt werden müssen, um Kreditinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Finanzsektor in die Lage zu versetzen, seine Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft wahrzunehmen. Zur Erreichung des Ziels wird ein Modell vorgeschlagen, das es ermöglicht, Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in der Verantwortung zu lassen.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/13156 | 26.05.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/13590 | 01.07.2009 | Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses |
16/13591 | 02.07.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):