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Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

Vom 20.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 57 vom 27.12.1999.

Hier ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1831)

A. Ziel

Im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit haben sich die Bundesregierung und die Sozialpartner auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Altersteilzeit geeinigt. Künftig soll der Wechsel in Altersteilzeitarbeit auch Arbeitnehmern möglich sein, die bisher bereits teilzeitbeschäftigt sind. Außerdem sollen bei der Wiederbesetzung, der wichtigsten Voraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit, Erleichterungen erfolgen. In Zukunft soll in Unternehmen mit bis 50 Beschäftigten der Nachweis einer Umsetzungskette nicht mehr erforderlich sein. Zugleich sollen in diesen Unternehmen anstelle von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Abschluss der Ausbildung auch Auszubildende eingestellt werden können. Für größere Unternehmen soll auf den Nachweis einer Umsetzungskette zugunsten einer funktionsbereichsbezogenen Betrachtung verzichtet werden.

Der Entwurf dient der Umsetzung der im Bündnis erzielten Einigung. Er enthält außerdem Verbesserungen und Verfahrensvereinfachungen bei der Altersteilzeit, die Planungssicherheit bei der Rechtsanwendung gewährleisten und Verwaltungsaufwand vermeiden sollen.

B. Lösung

Änderung des Altersteilzeitgesetzes entsprechend der im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit erzielten Einigung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1831 20.10.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2254 1.12.1999 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze