Hier ist das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6539)
AnzeigeA. Ziel
Seit der Rentenreform 2001 haben Beschäftigte das Recht, Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden; die Sozialabgabenfreiheit wurde bis Ende 2008 befristet. Neue Forschungsergebnisse belegen, dass das seit 2002 zu verzeichnende kräftige Wachstum der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zurückzuführen ist. Dieses Wachstum hat sich im Jahr 2006 merklich abgeschwächt, was unmittelbar mit dem bevorstehenden Wegfall der Beitragsfreiheit zusammenhängen dürfte. Das Ziel der Flächendeckung der freiwilligen kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge ist jedoch noch nicht erreicht. Dies ist eine Daueraufgabe, die sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen voraussetzt.
Viele arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften gehen derzeit verloren, weil Beschäftigte besonders kindererziehende junge Frauen vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und damit eine Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen. Ziel ist es, diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.
B. Lösung
Die Förderbedingungen für die Entgeltumwandlung bleiben auch über 2008 hinaus unverändert bestehen. Hierzu wird die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung auf Dauer festgeschrieben. Das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften wird von 30 Jahren auf 25 Jahre abgesenkt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6539 | 28.09.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6983 | 07.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
16/6989 | 08.11.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):