Hier ist das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8305)
AnzeigeA. Ziel
Der vorgesehene Ausbau der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz hat bislang nicht in dem erforderlichen Umfang stattgefunden. Der Anteil von Strom aus KWK an der jährlichen Gesamtstromerzeugung in Deutschland soll bis 2020 auf etwa 25 Prozent verdoppelt werden.
B. Lösung
Durch eine Novelle des geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sollen ein befristeter Schutz und die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von KWK-Anlagen, die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Ausbaus und Neubaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, bewirkt werden. Zu diesem Zweck soll der Anwendungsbereich des Fördermechanismus zielgerichtet angepasst werden.
Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, auf das sich die Bundesregierung am 24. August 2007 im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms verständigt hat.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8305 | 28.02.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9469 | 04.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):