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Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung

Vom 10.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 66 vom 14.12.2001.

Hier ist das Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7062)

A. Ziel

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sind verstärkte Anstrengungen zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zur Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen u. a. bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt sowie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe können trotz interner Umschichtungen nicht mit den verfügbaren Haushaltsmitteln finanziert werden. Da eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung nicht in Betracht kommt, muss deshalb die finanzielle Situation des Bundes aus zusätzlichen Steuermitteln verbessert werden.

B. Lösung

Durch die Erhöhung der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer werden die notwendigen Einnahmen zur Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit zur Verfügung gestellt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7062 9.10.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/7332 7.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/7376 8.11.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze