Hier ist das Gesetz zur Familienförderung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1670)
AnzeigeA. Ziel
Erste Stufe der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998.
Rechtsbereinigung im Bereich des Familienleistungsausgleichs.
B. Lösung
Neuregelung des Familienleistungsausgleichs in einer ersten Stufe ab dem Jahr 2000 durch
* Einführung eines Betreuungsfreibetrags für jedes Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von 3 024 Deutsche Mark für ein Elternpaar;
* Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf 270 Deutsche Mark im Monat;
* Einführung eines Betreuungsfreibetrags von 1 080 Deutsche Mark für ein Elternpaar und eines Kindergeldes von 30 Deutsche Mark im Monat für volljährige Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deren sächliches Existenzminimum durch Eingliederungshilfe abgedeckt ist. Anrechnung des erhöhten Kindergeldes auch auf die steuerliche Wirkung des Betreuungsfreibetrags.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1670 | 29.9.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/2022 | 9.11.1999 | %HVFKOXVVHPSIHKOXQJ XQG %HULFKW GHV )LQDQ]DXVVFKXVVHV $XVVFKXVV |
14/2023 | 9.11.1999 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
14/2329 | 7.12.1999 | Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses) |
14/2381 | 15.12.1999 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):