Hier ist die Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11608)
AnzeigeA. Ziel
Ziel der SES-Verordnungen ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums Single European Sky . Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert, eine funktionale Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben für diesen Bereich der Luftfahrt zu gewährleisten. Folgende Verordnungen (EG) legen insbesondere die Rolle und Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden fest:
Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung") (ABl. L 96 vom, S. 1), Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum ("Flugsicherungsdienste-Verordnung") (ABl. L 96 vom 31. 3. 2004, S. 10) und Nr. 552/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes ("Interoperabilitäts-Verordnung") (ABl. L 96 vom 31. 3. 2004, S. 26).
B. Lösung
Es erfolgt eine Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben. Die Aufsichtsaufgaben werden einer neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde für die Flugsicherung, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), übertragen, das der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11608 | 15.01.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13213 | 27.05.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):