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Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste

Vom 1.5.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 26 vom 9.5.2005.

Hier ist das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3350)

A. Ziel

Errichtung einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Bundes, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten soll. Zusammen mit der Übernahme der Stiftung Deutsche Kinemathek und von Leistungen Berlins an den Hamburger Bahnhof der Staatlichen Museen zu Berlin dient die Übernahme der Akademie der Künste der Entlastung des Berliner Kulturhaushalts mit dem Ziel, die Durchführung der Berliner Opernreform und den Erhalt der 3 Berliner Opern (Deutsche Staatsoper, Deutsche Oper Berlin und Komische Oper) zu sichern. Die Bundesregierung kommt damit zugleich ihrer besonderen Verantwortung für die kulturelle Entwicklung der Bundeshauptstadt nach. Über die Umwandlung besteht zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin sowie der Regierung des Landes Brandenburg Einvernehmen. Letztere werden ihren Gesetzgebungskörperschaften einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Staatsvertrags vom 20. April 1993 zuleiten, der zeitgleich mit dem vorliegenden Bundesgesetz in Kraft treten soll.

B. Lösung

Erlass eines Gesetzes als Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Körperschaft öffentlichen Rechts durch den Bund.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3350 16.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4124 9.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien
15/4127 9.11.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/4633 11.1.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4891 18.2.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4893 18.2.2005 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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