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Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Vom 24.9.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 63 vom 29.9.2009.

Hier ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13927)

A. Ziel

Der Überschuldungsbegriff der Insolvenzordnung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz geändert. Die Änderung hat sich in der Praxis bewährt. Die Befristung und das damit verbundene Inkrafttreten des ursprünglichen Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung entfalten allerdings Vorwirkungen, die die positiven Wirkungen der Änderung überlagern.

B. Lösung

Die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorgesehene Befristung des geänderten Überschuldungsbegriffs wird verlängert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13927 21.08.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/13980 03.09.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
16/14163 26.10.2009 Unterrichtung

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze