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Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen

Vom 23.4.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 18 vom 28.4.2004.

Hier ist das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2132)

A. Ziel

Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes eine bis zum 31. Dezember 2003 befristete Übergangsregelung geschaffen, mit der unvertretbare Zusatzbelastungen für die Betreiber von Alt-Sportanlagen aus der Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Überlassung von Sportanlagen vermieden werden sollten. Es zeigt sich nunmehr, dass die vorgesehene Dauer der Übergangsregelung nicht ausreicht, um die Benachteiligung der Betreiber von Alt-Sportanlagen auszugleichen; vielmehr sind viele Betreiber in ihrer Existenz gefährdet. Betroffen sind davon auch gemeinnützige Sportvereine, die vielfach Betreiber wie auch Nutzer solcher Anlagen sind, sowie die jeweils dazugehörigen Arbeitsplätze. Ziel dieses Gesetzes ist es, die genannten Nachteile weiter zu vermeiden.

B. Lösung

Die Übergangsregelung in § 27 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes wird um zwei Jahre verlängert, so dass bis zum 31. Dezember 2005 die Möglichkeit besteht, die Umsätze aus der Überlassung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2132 3.12.2003 Gesetzentwurf des Bundesrates
15/2414 28.1.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze