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Hier ist das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2132)
AnzeigeA. Ziel
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes eine bis zum 31. Dezember 2003 befristete Übergangsregelung geschaffen, mit der unvertretbare Zusatzbelastungen für die Betreiber von Alt-Sportanlagen aus der Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Überlassung von Sportanlagen vermieden werden sollten. Es zeigt sich nunmehr, dass die vorgesehene Dauer der Übergangsregelung nicht ausreicht, um die Benachteiligung der Betreiber von Alt-Sportanlagen auszugleichen; vielmehr sind viele Betreiber in ihrer Existenz gefährdet. Betroffen sind davon auch gemeinnützige Sportvereine, die vielfach Betreiber wie auch Nutzer solcher Anlagen sind, sowie die jeweils dazugehörigen Arbeitsplätze. Ziel dieses Gesetzes ist es, die genannten Nachteile weiter zu vermeiden.
B. Lösung
Die Übergangsregelung in § 27 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes wird um zwei Jahre verlängert, so dass bis zum 31. Dezember 2005 die Möglichkeit besteht, die Umsätze aus der Überlassung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2132 | 3.12.2003 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/2414 | 28.1.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):