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Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Vom 30.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 38 vom 3.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12232)

A. Ziel

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Befugnisse der zuständigen Behörden nach § 5 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (VSchDG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) zu eng gefasst sind. Probleme sind aufgetreten, wenn die zuständige Behörde Informationen über Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten benötigte. Für die zuständigen Behörden soll eine ausdrückliche Befugnisnorm geschaffen werden, die es ermöglicht, Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten zu erlangen.

Darüber hinaus soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes stärker in die Aufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingebunden werden. Die Betätigung des BVL im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist bisher nur für Aufgaben nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz gesetzlich geregelt.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Befugnisnorm des § 5 Abs. 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes um die Befugnis ergänzt, bestimmte Auskünfte von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten zu verlangen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Ausweitung des Tätigkeitsbereichs des BVL im BVL-Gesetz vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) vor, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284) geändert wurde.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12232 12.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12518 27.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze