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Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

Vom 14.8.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 39 vom 17.8.2006.

Hier ist das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1406)

A. Ziel

Seit vielen Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland der Abbau von Bürokratie gefordert. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine auf Einzelmaßnahmen beschränkte Rechtsbereinigung nicht ausreicht, um ein Übermaß an Bürokratie und die dadurch entstehenden finanziellen Lasten insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu beseitigen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass es bisher keine systematischen, auf Dauer angelegten und damit durchgreifenden Maßnahmen und Instrumente zur Erfassung und Beseitigung von übermäßigen Bürokratiekosten gibt. In anderen europäischen Ländern sind in den letzten Jahren neue Wege des Abbaus von Bürokratiekosten erfolgreich beschritten worden. Daran kann auch in Deutschland angeknüpft werden. Außerdem fehlt es in der Bundesrepublik Deutschland an einer mit Autorität ausgestatteten neutralen Einrichtung, die in fachlicher Unabhängigkeit jeden von ihr ausgewählten Gesetzentwurf darauf überprüfen kann, ob er den Grundsätzen einer standardisierten Bürokratiekostenmessung, wie sie in mehreren europäischen Ländern in Form des Standardkosten-Modells angewandt werden, genügt, und die auch berechtigt ist, bei Bedarf Nachbesserungen zu verlangen.

B. Lösung

1. Einsetzung eines Normenkontrollrates auf gesetzlicher Basis, der Rechtsetzungsvorhaben und geltende Rechtsvorschriften des Bundes auf ihre kostenmäßigen bürokratischen Auswirkungen zu überprüfen und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vorzulegen hat.

2. Einführung einer ­ an das Vorbild des zuerst in den Niederlanden entwickelten Modells standardisierter Bürokratiekostenermittlung angelehnten ­ systematischen Erfassung bürokratischer Belastungen und Kosten, die Betriebe infolge gesetzlicher Vorschriften des Bundes zu erledigen haben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1406 09.05.2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Dr. Michael Meister, Laurenz Meyer (Hamm), Veronika Bellmann, Alexander Dobrindt, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Hartmut Koschyk, Dr. Martina Krogmann, Andreas G. Lämmel, Wolfgang Meckelburg, Hans Michelbach, Franz Obermeier, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla, Eckhardt Rehberg, Dr. Heinz Riesenhuber, Albert Rupprecht (Weiden), Christian Freiherr von Stetten, Lena Strothmann, Andrea Astrid Voßhoff, Kai Wegner, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Olaf Scholz, Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Willi Brase, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Martin Dörmann, Garrelt Duin, Rolf Hempelmann, Dr. Bärbel Kofler, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christian Lange (Backnang), Marko Mühlstein, Dr. Sascha Raabe, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Martin Schwanholz, Dr. Ditmar Staffelt, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss, Dr. Margrit Wetzel, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba, Manfred Zöllmer, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
16/1665 31.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

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