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Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Vom 28.4.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 19 vom 2.5.2011.

Hier ist die Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4803)

A. Ziel

Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führt zur Aussetzung des Wehrersatzdienstes Zivildienst und damit zu negativen Effekten auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer und die vom Einsatz der Zivildienstleistenden unmittelbar profitierende soziale Infrastruktur.

Ziel des Gesetzes ist es, diese negativen Effekte zu minimieren, damit auch zukünftig möglichst viele Menschen durch soziales Engagement positive Erfahrungen sammeln können. Die Möglichkeit, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfall wieder aktivieren zu können, soll erhalten bleiben.

B. Lösung

Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/4803 17.02.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5249 23.03.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
17/5250 23.03.2011 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze