Hier ist die Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4803)
AnzeigeA. Ziel
Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führt zur Aussetzung des Wehrersatzdienstes Zivildienst und damit zu negativen Effekten auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer und die vom Einsatz der Zivildienstleistenden unmittelbar profitierende soziale Infrastruktur.
Ziel des Gesetzes ist es, diese negativen Effekte zu minimieren, damit auch zukünftig möglichst viele Menschen durch soziales Engagement positive Erfahrungen sammeln können. Die Möglichkeit, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfall wieder aktivieren zu können, soll erhalten bleiben.
B. Lösung
Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/4803 | 17.02.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/5249 | 23.03.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
17/5250 | 23.03.2011 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):