Hier ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5047)
AnzeigeA. Ziel
Reduzierung der alkoholbedingten Unfälle durch ein Alkoholverbot für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit. Gerade bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen ist Alkohol am Steuer besonders gefährlich, denn das Zusammentreffen von Unerfahrenheit und Enthemmung durch Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern. Die Einführung eines Alkoholverbots für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit lässt einen Rückgang alkoholbedingter Unfälle erwarten.
B. Lösung
Einführung eines Alkoholverbots für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit durch eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5047 | 20.04.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5398 | 22.05.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):