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Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG

Vom 25.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 37 vom 28.6.2005.

Hier ist das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4119)

A. Ziel

Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) dient im Wesentlichen der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ABl. EG Nr. L 197, S. 30). Die SUP-Richtlinie ist bis zum 21. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen. Gleichzeitig werden die Vorgaben des UN-ECE-Protokolls über die Strategische Umweltprüfung vom 21. Mai 2003 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) vom 25. Februar 1991 (SEA-Protokoll) in das deutsche Recht übernommen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Gemeinschaft haben das SEA-Protokoll am 21. März 2003 in Kiew gezeichnet.

B. Lösung

Durch das SUPG werden das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und das Wasserhaushaltsgesetz an die Vorgaben der SUP-Richtlinie angepasst. Inhaltlich wird damit die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Ausarbeitung, Annahme oder Änderung bestimmter Pläne und Programme verbindlich geregelt. Wegen der Sachnähe zur Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Zulassungsebene erfolgt eine zusammenhängende Regelung im UVPG. Das UVPG dient nach dieser Regelungskonzeption künftig nicht nur für die Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch für die Strategische Umweltprüfung als "Stammgesetz". Es gibt damit die wesentlichen Regelungsmaßstäbe und das Anforderungsprofil für ergänzende Vorschriften des Fachrechts über die Strategische Umweltprüfung vor.

Für die Gebiete Raumordnung und Bauleitplanung sollen die besonderen fachrechtlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung außerhalb des vorliegenden SUP-Gesetzes, nämlich in dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau ­ EAG Bau, Bundesratsdrucksache 395/04), geregelt werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4119 5.11.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4236 17.11.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/4501 15.12.2004 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/4540 16.12.2004 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/4922 22.2.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/5479 11.5.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze