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Gesetz zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften

Vom 19.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 56 vom 22.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4049)

A. Ziel

Die Bundesstatistik bildet den Dienstleistungssektor nur unvollständig ab, obwohl Dienstleistungen für die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft eine überragende Bedeutung zukommt. So waren im Jahresdurchschnitt 1998 in Deutschland rd. 66 % aller Erwerbstätigen, nämlich insgesamt 23,8 Millionen, im Dienstleistungsbereich tätig. Besonders bei den typischerweise unternehmensnahen Dienstleistungen steht den Datenlücken ein dringlicher Datenbedarf gegenüber. Dieser auf der Ebene der Länder, des Bundes und der Europäischen Union gleichermaßen vorhandene Datenbedarf muss nicht zuletzt für eine verlässliche Darstellung der Entwicklung des Sozialprodukts, der Beschäftigung und der Investitionen erfüllt werden. Dazu ist die Bundesrepublik Deutschland auch aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene und aufgrund der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Unternehmensstrukturstatistik verpflichtet. Es ist daher notwendig, die wirtschaftsstatistischen Rechtsvorschriften anzupassen.

Gemäß Ziffer V Buchstabe c des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 ist die Zuständigkeit für die Wirtschaftsstatistik dem Bundesministerium der Finanzen übertragen worden, nachdem sie zuvor beim Bundesministerium für Wirtschaft lag. Dieser Änderung soll in bestehenden Rechtsvorschriften zur Wirtschaftsstatistik Rechnung getragen werden.

B. Lösung

Mit dem Entwurf eines Dienstleistungsstatistikgesetzes, das jährliche Erhebungen von Strukturdaten mit Auskunftspflicht bei Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit anordnet, die überwiegend unternehmensorientierte Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, werden statistische Datenlücken geschlossen. Bei den typischerweise unternehmensbezogenen Dienstleistungen handelt es sich insbesondere um die Bereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Leasing, Datenverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Rechts- und Wirtschaftsberatung, d. h. Wirtschaftszweige gemäß der Abschnitte I und K der statistischen

Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1)1).

Mit der Einführung einer jährlichen Dienstleistungsstatistik werden die Strukturdaten dieser Dienstleistungsbereiche künftig in einem konsistenten Gesamtkonzept erhoben. Auf Spezialerhebungen, wie sie in der vierjährlichen, detaillierten Kostenstrukturstatistik angeordnet sind, kann daher verzichtet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung dieser Erhebung dient der Vermeidung von Doppelbefragungen und trägt zur Einsparung von Kosten und zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten bei. Notwendig ist zudem eine Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes sowie eine Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird auch eine Regelung zur Übermittlung von zusammengefassten Einzelangaben über Unternehmensgruppen an die Monopolkommission zur Verbesserung der Datenlage für Konzentrationsanalysen aufgenommen.

Der Gesetzentwurf enthält ferner Änderungen bestehender Rechtsvorschriften, die die Übertragung der Zuständigkeit für Wirtschaftsstatistik auf das Bundesministerium der Finanzen rechtsförmlich umsetzt. Zudem wird die Verordnungsermächtigung zur Anordnung von Zählungen im handwerksähnlichen Gewerbe gestrichen, um weitere Einsparungen und Entlastungen als Kompensation zu der neuen Dienstleistungsstatistik zu erzielen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4049 7.9.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4459 2.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/4552 8.11.2000 Änderungsantrag der Abgeordneten Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Karl-Heinz Scherhag, Hans-Peter Repnik und der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze