Hier ist das Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8524)
AnzeigeA. Ziel
Das materielle Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland soll an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs v o m 17. Juli 1998 und weiteres allgemein anerkanntes Völkerrecht angepasst werden.
B. Lösung
Zu diesem Zweck wird das weitgehend eigenständige Regelungswerk eines Völkerstrafgesetzbuches geschaffen, das die Entwicklung des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts widerspiegelt, indem es Verbrechen gegen das Völkerrecht unter Strafe stellt. Soweit es um Verbrechen nach dem V S t G B geht, sieht das Gesetz die Geltung des Weltrechtsprinzips ohne die Notwendigkeit eines Anknüpfungspunktes im Inland vor. Der Entwurf eines Völkerstrafgesetzbuches enthält einen Teil mit allgemeinen Bestimmungen und einen Teil mit besonderen Tatbeständen zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Daneben enthält der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches eine prozessuale Begleitregelung zur Strukturierung des Ermessens für das Absehen von der Verfolgung nach dem V S t G B strafbarer Taten. Außerdem sind notwendige Folgeänderungen im Bereich des StGB und anderer Gesetze vorgesehen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8524 | 13.03.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8892 | 24.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/8919 | 25.4.2002 | Änderungsantrag der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Volker Kauder, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff, Bernd Wilz und der Fraktion der CDU/CSU |
14/9338 | 10.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):