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Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung

Vom 22.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 64 vom 29.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10487)

A. Ziel

Für behinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf fehlt bisher eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit der ihre Leistungsfähigkeit bei individuell angepassten Bedingungen so entwickelt wird, dass eine Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird.

B. Lösung

Erfolgreiche Projekte in Deutschland zeigen, dass dieses Ziel mit Unterstützter Beschäftigung erreicht werden kann. Daher soll ein Fördertatbestand geschaffen werden, der bundesweit die Anwendung Unterstützter Beschäftigung ermöglicht.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10487 07.10.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10905 12.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze