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Hier ist das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1667)
AnzeigeA. Ziel
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1) wurde eine umfassende gemeinschaftsrechtliche Grundlage geschaffen für G die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte, um zu verhindern, dass diese Erzeugnisse die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden; G das Inverkehrbringen und in bestimmten Sonderfällen die Ausfuhr und die Durchfuhr von tierischen Nebenprodukten und daraus hergestellten Erzeugnissen.
Das nationale Tierkörperbeseitigungsgesetz regelt eben diese Materie. Insofern muss gleichlautendes und entgegenstehendes nationales Recht aufgehoben werden. Da aber im EG-Recht bestimmte Tatbestände, wie z. B. die Zuständigkeiten oder die zur Beseitigung Verpflichteten, nicht geregelt sind, bedarf es entsprechender nationaler Regelungen. Zudem lässt die EG-Verordnung den Mitgliedstaaten Regelungsspielräume, die den nationalen Gegebenheiten entsprechend genutzt werden sollten (Artikel 1 und 6 des Gesetzentwurfs). Mit den Artikeln 2 bis 5 werden die Gesetze redaktionell angepasst, die auf das aufzuhebende Tierkörperbeseitigungsgesetz verweisen.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1667 | 9.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1894 | 5.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
15/2119 | 2.12.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2165 | 10.12.2003 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):