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Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 1007/2011 (EU) und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes

Vom 15.2.2016, verkündet in BGBl I Jahrgang 2016 Nr. vom 23.2.2016.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4662)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf dient der Ablösung des geltenden Signaturgesetzes vom l. August 1997 (BGBl. I S. 1870, 1872). Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Erstens dient er der Umsetzung der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (ABl. EG 2000 Nr. L 13 S. 2; im Folgenden: Richtlinie). Zweitens greift er die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes (SigG) auf, wie sie im Bericht der Bundesregierung zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz vom 18. Juni 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1191) festgestellt worden sind.

B. Lösung

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen ermöglicht es, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Dies ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass die elektronische Signatur ein Substitut zur handschriftlichen Unterschrift darstellen und hierdurch eine entsprechende Rechtswirkung entfalten kann. Die Regelung der Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Signaturen ist Gegenstand des Entwurfes eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, der von der Bundesregierung gesondert in den Bundestag eingebracht wird.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer freiwilligen Akkreditierung für Zertifizierungsdiensteanbieter vor, um den eingeführten und anerkannten Sicherheitsstandard nach dem geltenden Signaturgesetz für den Markt weiterhin anzubieten und zu erhalten. Eine im geltenden Signaturgesetz nicht vorgesehene Regelung zur Haftung der Zertifizierungsstellen und zur entsprechenden Deckungsvorsorge ist in den Entwurf aufgenommen worden. Der Entwurf trägt darüber hinaus den Erkenntnissen aus der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes durch Klarstellungen hinsichtlich der Befugnisse der Berufskammern, der Funktionen der Zertifizierungsstellen und der Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen Rechnung. Der Entwurf sieht weiterhin die Anpassung geltenden Bundesrechts an das neue Signaturgesetz vor. Weiterer Regelungsbedarf ergibt sich aus der Einführung des Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4662 16.11.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/5324 14.2.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze