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Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 1272/2008 (EG) und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Vom 2.11.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 56 vom 8.11.2011.

Hier ist das Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 1272/2008 (EG) und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6054)

A. Ziel

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1) ­ im Folgenden CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging) ­ führt in der Europäischen Union schrittweise ein neues, weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein. Als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht bedarf die CLP-Verordnung hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es sind jedoch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der CLP-Verordnung in Deutschland zu schaffen. Auf Grund der Übergangsvorschriften der CLP-Verordnung muss dabei u. a. gewährleistet werden, dass das bisherige, national geregelte System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien für eine mehrjährige Übergangsperiode in transparenter Weise materiell erhalten bleibt, zugleich jedoch beide Systeme in der Übergangsphase konfliktfrei nebeneinander bestehen können.

In einigen vom Änderungsbedarf infolge der CLP-Verordnung betroffenen Gesetzen ist ferner die erforderliche begriffliche Anpassung der Bezugnahmen auf das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

B. Lösung

Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG), des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes mit folgenden wesentlichen Inhalten:

* Anpassung der Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung an die neue Rechtslage;

* Zuweisung bestimmter Mitwirkungsaufgaben der nationalen Behörden an Bundesoberbehörden entsprechend der im Chemikaliengesetz bereits für die inhaltlich verwandte EG-REACH-Verordnung (REACH: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) getroffenen Regelung;

* Anpassung der Mitteilungspflichten nach § 16e ChemG zugunsten der Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen an die diesbezüglichen Vorgaben der CLP-Verordnung;

* Übernahme terminologischer Veränderungen des europäischen Chemikalienrechts;

* soweit nicht bereits erfolgt oder anderweitig vorgesehen, Vornahme der erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6054 06.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/6463 06.07.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze