Hier ist das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5750)
AnzeigeA. Ziel
Bis 2050 sollen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden "CCS") bieten eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern. Die CCS- Technologien könnten zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen. Sie befinden sich derzeit allerdings noch im Entwicklungsstadium und sind deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab zu überprüfen. Um die Eignung der CCS-Technologien zur Reduktion von Kohlendioxidemissionen ermitteln zu können, soll mit dem Gesetz ein Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung der Abscheidungs- und Transporttechnologien sowie für die Demonstration der dauerhaften Speicherung in wenigen kleineren bis mittleren Kohlendioxidspeichern geschaffen werden. Das Gesetz ist zudem erforderlich, um die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG des Rates und 96/61/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114 im Folgenden CCS-RL) in deutsches Recht umzusetzen.
B. Lösung
Zur Lösung des Problems und zur Erreichung der Zielsetzung schafft dieses Gesetz den Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung und zum Transport sowie für die Demonstration der dauerhaften und umweltverträglichen Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten. Der Rechtsrahmen für die Demonstration der dauerhaften Speicherung schließt die Regelungen für Untersuchung, Errichtung, Betrieb, Überwachung, Stilllegung und Übertragung der Verantwortung für Demonstrationsspeicher sowie die Regulierung des Anschlusses und des Zugangs zu Kohlendioxidleitungen und zu Kohlendioxidspeichern ein. Das Gesetz setzt zugleich die CCS-RL um.
Innerhalb des Rahmens von Artikel 4 Absatz 1 CCS-RL regelt das Gesetz im Bereich der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid zunächst die Erprobung und Demonstration. Mit der beschränkten Zulassung einer kleinen Anzahl von Demonstrationsspeichern und der vorgesehenen Evaluierung der Technologien wird herausgestellt, dass die weitere Entwicklung und kommerzielle Anwendung der CCS-Technologien von den Ergebnissen der durch das Gesetz vorgesehenen Erprobungs- und Demonstrationsphase abhängt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/5750 | 09.05.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/6264 | 22.06.2011 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
17/6392 | 01.07.2011 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 10. bis 30. Juni 2011) |
17/6507 | 06.07.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
17/7240 | 30.09.2011 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
17/7543 | 26.10.2011 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
17/10101 | 27.06.2012 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):