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Gesetz zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten

Vom 20.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 75 vom 28.12.2001.

Hier ist das Gesetz zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7284)

A. Ziel

Der Zielwert für die Schwankungsreserve der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten beträgt derzeit eine Monatsausgabe zu eigenen Lasten der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Nach der geltenden Rechtslage wäre für das Jahr 2002 eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Abschwächung erforderlich. Dies soll im Hinblick auf die angespannte konjunkturelle Lage vermieden werden.

B. Lösung

Absenkung des Zielwertes für die Höhe der Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe zu eigenen Lasten der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten auf 80 vom Hundert einer Monatsausgabe.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7284 6.11.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/7598 27.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/7637 28.11.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze