Hier ist das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8494)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird an den Kernzielen des Glücksspielstaatsvertrages festgehalten. Die Kernziele werden jedoch neu akzentuiert. Künftig soll für den Bereich der Sportwetten vom bisherigen Veranstaltungsmodell abgewichen werden. Es soll im Rahmen einer Experimentierklausel die Erteilung einer begrenzten Anzahl von Konzessionen erprobt werden. Die Konzessionen können in- und ausländischen Wettanbietern erteilt werden. Der Abschluss von Sportwetten mit einem ausländischen Wettanbieter unterliegt nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der derzeit geltenden Fassung nicht der Besteuerung. Es ist daher geboten, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen.
Darüber hinaus soll den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel ermöglicht werden, in diesem Zusammenhang notwendige ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Zudem gilt es, im aktuellen Prozess der Fortentwicklung des Glücksspielrechts in Deutschland im Hinblick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferdewetten in einem kohärenten System des Glücksspielwesens erreicht werden.
B. Lösung
Im Geltungsbereich des Gesetzes werden sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter der Besteuerung unterworfen. Das Rennwett- und Lotteriegesetz und die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz sind entsprechend anzupassen.
Gleichzeitig sind die Öffnungsklausel sowie Regelungen zur Stärkung der Pferdezucht zu schaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/8494 | 25.01.2012 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
17/10112 | 27.06.2012 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
17/10168 | 27.06.2012 | Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):