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Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Vom 9.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 59 vom 16.12.2006.

Hier ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/54)

A. Ziel

Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen werden den Anforderungen, die der am 1. Mai 2004 wesentlich erweiterte europäische Binnenmarkt an die Transparenz, Berechenbarkeit und Zügigkeit der Entscheidungsprozesse in den Verwaltungen des Bundes und der Länder stellt, nicht mehr gerecht. Dies ist insbesondere deshalb unbefriedigend, weil Deutschland noch stärker als bisher die Rolle eines bevorzugten Standortes für Logistikdienstleister, Industrie und Mittelstand sowie eines Transitlandes zukommt und daher in besonderem Maße auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen ist. Auch im Interesse einer sicheren, preisgünstigen sowie verbraucher- und umweltfreundlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sind die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau von Hochspannungsfreileitungen und Gasversorgungsleitungen, deren Planung mehrere Jahre in Anspruch nimmt, zu beschleunigen.

Die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu ergreifen, besteht ungeachtet der bisherigen Instrumente zur Planungsvereinfachung im Verkehrsbereich. Diese spiegeln den Stand der nationalen Umsetzung des europäischen Rechts zu Beginn des letzten Jahrzehnts wider und sind in ihrer Beschleunigungswirkung inzwischen in wesentlichen Teilen unvollständig. Das gilt namentlich für das Planungsvereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2123), mit dem viele Maßgaben des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174) in seiner ursprünglichen Fassung in das bundesweit geltende Recht übernommen und später mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1354) im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und der Länder nachvollzogen worden sind. Auch der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (Bundestagsdrucksache 15/2311) empfiehlt eine Verbesserung der Effizienz von Planungsentscheidungen.

Insbesondere fehlt bislang im Verkehrs- und Energiebereich eine auf den Schutz der Umwelt bezogene, ausdrückliche und klare Regelung über die Rechtsstellung anerkannter Naturschutzvereine und anerkannter oder sonstiger Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung. Der Gesetzentwurf gleicht die Rechtsstellung der genannten Vereinigungen derjenigen von privaten Personen an.

Darüber hinaus greift der vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche weitere von der Planungspraxis aufgeworfene Probleme auf und setzt die entsprechenden Detaillösungen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Planungsprozesse für den Verkehrsbereich um (u. a. aus der Initiative "Luftverkehr für Deutschland").

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht in engem verkehrs- und standortpolitischem Kontext zu dem unlängst in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3644) sowie zu einer Stellungnahme der Bundesregierung vom 15. Dezember 2004 zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 15/4536). Darin hatte die Bundesregierung angekündigt, weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu ergreifen und damit den ostdeutschen Ländern einen gleitenden Übergang in ein für ganz Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes Planungsrecht zu ermöglichen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit dem Ziel, weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu ergreifen und damit insbesondere die Rechtsstellung anerkannter und sonstiger Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung im Interesse der Vereinfachung, Transparenz und Beschleunigung der Verfahren ausdrücklich zu regeln. Beseitigung von Problemen aus der Planungspraxis durch Detailmaßnahmen zur Stabilisierung des Planungsprozesses.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/54 04.11.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3158 25.10.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
16/3175 25.10.2006 Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze