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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Vom 30.3.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 14 vom 7.4.2000.

Hier ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1246)

A. Ziel

Geldforderungen werden in zunehmendem Maße zögerlich beglichen. Diese Entwicklung führt bei den betroffenen Unternehmen zu Liquiditätsschwierigkeiten, zur Beeinträchtigung ihrer Rentabilität und zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit. In vielen Fällen werden lebensfähige Unternehmen insolvent, weil sie unberechtigte Außenstände nicht über lange Zeit hinweg vorfinanzieren können.

B. Lösung

Es sollen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv machen und die Möglichkeiten, fällige Ansprüche zügig gerichtlich geltend zu machen, verbessern. Dazu sollen insbesondere der gesetzliche Verzugszinssatz deutlich angehoben und eine Gutachterbescheinigung eingeführt werden, durch die die Vergütung von Werkleistungen schnell und sicher fällig gestellt werden kann. Sie wird auch eine belastbare Grundlage für die Finanzierung bestrittener Werklohnforderungen geben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1246 23.6.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/2752 21.2.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze