Hier ist die Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7616)
AnzeigeA. Ziel
Der umfangreiche und mittlerweile kaum noch zu überblickende Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland ist immer wieder Anlass zu öffentlicher Kritik und stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die Rechtsanwendung dar. Daher besteht für Vorschriften des Bundesrechts, die zwar formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit, sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
Zudem hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Echtheitsprüfung von Euromünzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euromünzen gegeben. Ziel ist es, insbesondere mittels Gebühren und Verpackungsstandards für die Einreichung größerer Mengen von nicht mehr umlauffähigen Euromünzen gleiche Rahmenbedingungen für die nationalen Zentralbanken in den Ländern der Eurozone zu schaffen. Diese Empfehlung soll umgesetzt werden.
B. Lösung
Die Bundesregierung hat sich der Bereinigung des geltenden Bundesrechts im Rahmen der 2003 gestarteten Initiative Bürokratieabbau angenommen. Alle Ressorts haben sich verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Dabei erfolgt die Bereinigung des Bundesrechts schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Inhaltlicher Gegenstand dieses Gesetzes ist die Aufhebung obsolet gewordener Vorschriften, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen betreffen. Einbezogen ist die Aufhebung entbehrlicher Regelungen des Kriegsfolgenrechts. Eine erste bereichsspezifische Rechtsbereinigung für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist bereits im Rahmen des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts vom 21. Juni 2006, BGBl. I S. 1323, erfolgt.
Ferner wird im Münzgesetz für die Umsetzung der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Echtheitsprüfung von Euromünzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euromünzen eine entsprechende Rechtsermächtigung für eine Gebühren- und Verpackungsverordnung geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7616 | 19.12.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8082 | 13.02.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):