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Hier ist das Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/27)
AnzeigeA. Ziel
Der umfangreiche und mittlerweile kaum noch zu überblickende Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland stellt eine nicht unerhebliche Belastung für den Rechtsanwender, also insbesondere für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Daher besteht für Vorschriften des geltenden Bundesrechts, die zwar formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit, sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
B. Lösung
Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Kernprojekt der von der Bundesregierung beschlossenen Initiative Bürokratieabbau. Um eine zeitgemäße, effektive und übersichtliche Rechtsordnung zu schaffen, sind Vorschriften aufzuheben, die keinen Anwendungsbereich mehr haben oder aus sonstigen Gründen einer Rechtsbereinigung bedürfen. Alle Ressorts haben sich verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bereinigt entsprechend den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) liegenden Normenbestand. 65 Gesetze und Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des BMVEL können aufgehoben werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/27 | 13.11.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/425 | 20.01.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):