Hier ist das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/907)
AnzeigeA. Ziel
Seit einiger Zeit gibt es erhebliche Probleme mit dem Missbrauch von 0190er-/ 0900er-Mehrwertdiensterufnummern. Diese Nummern dienen dazu, telefonisch oder über PC abgerufene Dienstleistungen, etwa Beratungsdienste, schnell und einfach über die Telefonrechnung der TK-Gesellschaft abzurechnen. Beschwerden gibt es insbesondere im Zusammenhang mit den sog. Dialern, die sich zum Teil unbemerkt auf den PC aufschalten. Auch bei der telefonischen Inanspruchnahme von 0190er-Nummern kommt es zu erheblichen Missbräuchen und betrügerischen Handlungen.
B. Lösung
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung wird die Transparenz bei der Nutzung der 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern verbessert und dadurch die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt. Zudem wird das Risiko, bei Inanspruchnahme dieser Nummern einen hohen Geldbetrag zu schulden, begrenzt. Neben der Pflicht zur Registrierung von automatischen Einwählprogrammen (Dialern) werden die Befugnisse der Regulierungsbehörde klargestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/907 | 5.5.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1068 | 28.5.2003 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/1126 | 4.6.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/1198 | 24.6.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/1355 | 2.7.2003 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):