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Hier ist das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/3756)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz enthält die für die Errichtung und Unterhaltung eines nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters sowie die für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates (die englische Bezeichnung lautet: Regulation (EC) No 166/2006 of the European Parliament and of the Council concerning the establishment of a European Pollutant Release and Transfer Register and amending Council Directives 91/689/EEC and 96/61/EC), notwendigen Bestimmungen. Es bringt damit das deutsche Recht in Einklang mit den Vorgaben des von der Bundesrepublik Deutschland am 21. Mai 2003 unterzeichneten Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und stellt die erforderliche Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Errichtung und Unterhaltung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters sicher.
B. Lösung
Errichtung eines nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters sowie Einführung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 notwendigen Bestimmungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/3756 | 07.12.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/4189 | 31.01.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):