Kein Schwein braucht den Transrapid. Im November 2001 kam auch der Gesetzgeber zu dieser Erkenntnis - wenigstens, was die Strecke Hamburg-Berlin angeht. Die falsche Behauptung, es bestehe Bedarf an dieser Strecke, wurde daher aus dem deutschen Bundesrecht entfernt.
Hier ist das Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwebebahnbedarfsgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5067)
AnzeigeA. Ziel
In der "Grundsatzvereinbarung zum Transrapid" vom 5. Februar 2000 haben die Bundesregierung, die Deutsche Bahn AG, die Siemens AG, die Thyssen Krupp Industries AG sowie die Daimler Chrysler Rail Systems GmbH beschlossen, die Magnetschnellbahnstrecke BerlinHamburg nicht zu realisieren. Mit dieser Entscheidung wurde dem in § 1 Satz 1 Magnetschwebebahnbedarfsgesetz normierten "Bedarf für den Neubau einer Magnetschwebebahnstrecke von Berlin nach Hamburg über Schwerin" die faktische Grundlage entzogen. Das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz hat damit seine Regelungsfunktion verloren.
B. Lösung
Die Aufhebung des Gesetzes ist erforderlich. Die Aufhebung des Magnetschwebebahnbedarfsgesetzes ist umso dringlicher, als dass das Land Schleswig-Holstein ein Normenkontrollverfahren hinsichtlich dieses Gesetzes angestrengt hat, welches vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Das Bundesverfassungsgericht erwartet nach dem Beschluss, den Bau der Strecke BerlinHamburg nicht zu realisieren, die Aufhebung des Gesetzes, um das Verfahren einstellen zu können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/5067 | 12.1.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/6500 | 28.6.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):