Hier ist das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3353)
AnzeigeA. Ziel
Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung des Freihafens Hamburg (Freizone im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes ZollVG) steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, weil auf Grund von Änderungen des europäischen Zollrechts seit dem 1. Juli 2009 in einem Freihafen annähernd die gleichen Formalitäten zu erbringen sind wie in anderen Seehäfen, die keinen Freihafenstatus besitzen.
B. Lösung
Aufhebung des Status des Freihafens. Dadurch wird auch ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen wirtschaftlicher genutzt werden können. So kann die derzeit unbefriedigende Situation im Straßenverkehr (Staus durch Überlastungen) verbessert werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3353 | 21.10.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/3682 | 10.11.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):