Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

Vom 7.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 39 vom 10.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12228)

A. Ziel

Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung der Freihäfen Emden und Kiel (Freizonen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes) ist nicht mehr feststellbar.

Im Freihafen Emden wurden in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.

B. Lösung

Aufhebung des Status der Freihäfen. Dadurch wird ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen erheblich wirtschaftlicher genutzt werden können.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12228 12.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12454 25.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze