Hier ist das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1368)
AnzeigeA. Ziel
Mit Beschlüssen vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 und 1 BvR 2515/95 hat das Bundesverfassungsgericht die für ausländische Staatsangehörige geltenden besonderen Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2353) bzw. des § 1 Abs. 1a Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz BErzGG) in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms FKPG) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) für nach Maßgabe der Entscheidungsgründe nicht mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar erklärt und dem Gesetzgeber anheim gestellt, sie durch Neuregelungen zu ersetzen. Auf noch nicht abgeschlossene Verfahren ist gemäß der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts das jeweils unmittelbar vor dem Inkrafttreten der beanstandeten Regelungen geltende Recht anzuwenden. Die Rechtsgedanken aus den genannten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts treffen auch auf spätere, inhaltlich im Wesentlichen gleich lautende Fassungen des Bundeskindergeldgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes und Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu.
B. Lösung
Unter Beibehaltung des vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten Grundsatzes, dass ausländische Staatsangehörige nur dann Kindergeld bzw. Unterhaltsvorschuss oder Erziehungsgeld erhalten sollen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten, werden die Anspruchsvoraussetzungen unter Beachtung der differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1368 | 03.05.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2940 | 13.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
16/2941 | 13.10.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):