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Hier ist das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2954)
AnzeigeA. Ziel
Nach dem Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Rechtsvorschriften an den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf wird diese Verpflichtung erfüllt.
B. Lösung
Regelungen, die die Republik Bulgarien oder Rumänien betreffen, aber mit dem Beitritt zur Europäischen Union gegenstandslos geworden sind, werden aufgehoben. Soweit sich dies notwendig aus dem Beitritt ergibt, werden Rechtsvorschriften ergänzt. Auf Grund der Arbeitsmarktlage erforderliche Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden getroffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2954 | 16.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3147 | 25.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):