Hier ist das Gesetz zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4637)
AnzeigeA. Ziel
Die Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden im Luftverkehr (Schäden Dritter außerhalb des Luftfahrzeugs, Passagierschäden und Güterschäden) war im Recht der Europäischen Gemeinschaft bisher durch Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 (ABl. EG Nr. L 240 S. 1) nur für Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft allgemein vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht wird durch die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1) auf europäischer Ebene fortgeschrieben und neu gestaltet. Damit wird zum einen die nach Artikel 50 des Montrealer Übereinkommens (BGBl. 2004 II S. 458) notwendige Haftpflichtversicherung zur Deckung der Passagier- und Güterschadenshaftung bei internationalen Luftbeförderungen nach diesem Übereinkommen geschaffen und konkretisiert, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 anwendbar ist und entsprechende Regelungen enthält. Zum anderen werden insoweit für die Passagier- und Güterschadenshaftung bei internationalen Luftbeförderungen nach dem Warschauer Abkommen, für die Passagierschadenshaftung nach der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 i. d. F. der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, für die Passagier- und Güterschadenshaftung nach nationalem Recht (§§ 44 ff. LuftVG; §§ 407 ff. HGB) und für die Drittschadenshaftung nach nationalem Recht (§§ 33 ff. LuftVG) eine Versicherungsdeckung vorgeschrieben und Anforderungen an die geforderte Versicherungsdeckung festgeschrieben. Die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 tritt am 30. April 2005 in Kraft.
Mit diesem Gesetz sollen die notwendigen Anpassungen der nationalen gesetzlichen Regelungen zum Luftversicherungsrecht, vereinzelt auch zum Lufthaftungsrecht, an die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 vorgenommen, die noch verbleibenden Deckungs- und Regelungslücken geschlossen und die den Mitgliedstaaten mit der Verordnung aufgegebenen Sanktionen bestimmt werden.
B. Lösung
Durch Änderungen des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes werden die notwendigen Anpassungen an die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 vorgenommen. Die verbleibenden Deckungs- und Regelungslücken werden unter Anpassung an den neuen europäischen Versicherungsstandard geschlossen. Durch die Einfügung von Bußgeldbewehrungen in diese Gesetze werden Verstöße gegen die Versicherungspflicht aus der
Verordnung (EG) Nr. 785/2004 sanktioniert. Wie schon nach bisherigem Recht werden die gesetzlichen Regelungen zur Versicherungspflicht durch Rechtsverordnung ergänzt. Insoweit erfolgt eine gesonderte Anpassung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4637 | 12.1.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4747 | 26.1.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):