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Hier ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung Nr. 864/2007 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9995)
AnzeigeA. Ziel
Die Europäische Gemeinschaft hat am 11. Juli 2007 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom-II-Verordnung") erlassen (ABl. EU Nr. L 199/40). Die Verordnung tritt am 11. Januar 2009 in Kraft. Sie ist in Deutschland unmittelbar anzuwenden und verdrängt deshalb innerhalb ihres Anwendungsbereichs die bislang geltenden Regelungen der Artikel 38 bis 42 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Die Rom-II-Verordnung markiert den Beginn der Vergemeinschaftung des Internationalen Privatrechts. Im Interesse der Rechtsklarheit und -einfachheit soll der europarechtlich bedingte Anwendungsvorrang gemeinschaftsrechtlicher Regelungen klarer herausgestellt werden. Zudem bedarf die Verordnung im Bereich der Umweltschädigungen einer Durchführungsbestimmung. Ferner soll der vom nationalen Gesetzgeber bereits bei Artikel 44 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche beabsichtigte Gleichlauf der Rechtsordnungen erhalten und verfestigt werden, die auf deliktische und sachenrechtliche Ansprüche aus Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, anzuwenden sind.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf stellt das Zusammenwirken von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts klar heraus. Darüber hinaus enthält er eine für die Durchführung der Rom-II-Verordnung erforderliche Bestimmung und verweist für die sachenrechtlichen Ansprüche aus Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, auf die Regelungen der Rom-II-Verordnung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/9995 | 15.07.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10606 | 15.10.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):