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Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

Vom 18.2.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 5 vom 23.2.2007.

Hier ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2581)

A. Ziel

­ Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten, insbesondere die Rechte und Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit, ihrer Endnutzer, müssen auf der Grundlage des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist, neu geregelt werden.

* Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) sollen weiter konkretisiert werden. Zusätzlich werden einzelne Vorgaben anderer Richtlinien des Europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation umgesetzt.

* Spezielle verbraucherschützende Regelungen, die in den Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern enthalten sind, sollen fortgeschrieben werden.

* Infrastrukturinvestitionen und Innovationen auf neuen Märkten sollen gefördert werden.

* Telekommunikationsspezifische Regelungen müssen an rechtliche Änderungen in anderen Gesetzen angepasst werden.

* Für Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste werden im Falle des Einsatzes neuer technischer Lösungen befristete Erleichterungen für die Umsetzung der Notrufverpflichtungen vorgesehen.

* Die Aufgabenzuweisung für die Bundesnetzagentur wird in Bezug auf die Vorgaben für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen an den Stand der praktizierten Verfahren angepasst.

B. Lösung

­ Die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Vorschriften und die im Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern geregelten Tatbestände werden auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen TKG neu gefasst.

* Es wird eine Vorschrift zur Regulierung neuer Märkte geschaffen.

* In verschiedenen Gesetzen (Artikel 10-Gesetz, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), TKG) werden die notwendigen rechtsförmlichen Anpassungen vorgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2581 14.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3635 29.11.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze