Hier ist das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4062)
AnzeigeA. Ziel
Öffnung aller Laufbahnen der Streitkräfte für Frauen, Flexibilisierung der militärischen Personalführung, Erweiterung und Vereinheitlichung der Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten sowie rechtsförmliche Gestaltung des Gesetzes im Hinblick auf die Einheitlichkeit von Rechtsvorschriften.
B. Lösung
Aufhebung der die Verwendung von Frauen in den Streitkräften beschränkenden Vorschriften. Schaffung einer Möglichkeit, die Gewährung von Urlaub für die Ausübung eines kommunalen Mandats künftig versagen zu können, wenn den Belangen der Streitkräfte der Vorrang vor den Belangen der Kommunalvertretung einzuräumen ist. Einführung einer monatlichen Zurruhesetzung von Berufssoldaten. Aufnahme einer Ermächtigungsnorm, wonach die vor einer Entlassung auf Antrag des Berufssoldaten einzuhaltende Mindestdienstzeit in einer Rechtsverordnung flexibler gestaltet werden kann. Erweiterung der Vorschriften über die Entlassung von Soldaten auf Zeit wegen Nichteignung sowie der Vorschriften über die Erstattung von Ausbildungskosten. Einfügung eines Inhaltsverzeichnisses und einer Abkürzung, Neufassung von Vorschriften sowie Vornahme weiterer redaktioneller Änderungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4062 | 11.9.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4368 | 20.10.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/4548 | 8.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):