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Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Vom 20.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 75 vom 28.12.2001.

Hier ist das Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7283)

A. Ziel

Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, in der Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gestellt werden können. Viele ehemalige Häftlinge haben jedoch ­ häufig aus Unkenntnis der Entschädigungsmöglichkeiten ­ noch keinen solchen Antrag gestellt.

B. Lösung

Verlängerung der Antragsfrist um zwei Jahre.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7283 6.11.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/7476 14.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/7745 6.12.2001 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/7749 6.12.2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze