Hier ist das Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7283)
AnzeigeA. Ziel
Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, in der Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gestellt werden können. Viele ehemalige Häftlinge haben jedoch häufig aus Unkenntnis der Entschädigungsmöglichkeiten noch keinen solchen Antrag gestellt.
B. Lösung
Verlängerung der Antragsfrist um zwei Jahre.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7283 | 6.11.2001 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/7476 | 14.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/7745 | 6.12.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/7749 | 6.12.2001 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):