Hier ist das Gesetz zur Änderung produkthaftungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3371)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 1999/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
4. Juni 1999 zur Änderung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Abl. EG Nr. L 141 S. 20) ist bis zum
4. Dezember 2000 in deutsches Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie hat die nach der Richtlinie 85/374/EWG bestehende Möglichkeit abgeschafft, im nationalen Recht der Mitgliedstaaten eine Ausnahme von der Produkthaftung für landwirtschaftliche Naturprodukte vorzusehen. Da Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, ist das Produkthaftungsgesetz entsprechend zu ändern.
B. Lösung
Steichung der Ausnahme für unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse im Produkthaftungsgesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3371 | 16.5.2000 | Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/3756 | 4.7.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):