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Gesetz zur Änderung produkthaftungsrechtlicher Vorschriften

Vom 2.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 48 vom 7.11.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung produkthaftungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3371)

A. Ziel

Die Richtlinie 1999/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

4. Juni 1999 zur Änderung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Abl. EG Nr. L 141 S. 20) ist bis zum

4. Dezember 2000 in deutsches Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie hat die nach der Richtlinie 85/374/EWG bestehende Möglichkeit abgeschafft, im nationalen Recht der Mitgliedstaaten eine Ausnahme von der Produkthaftung für landwirtschaftliche Naturprodukte vorzusehen. Da Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, ist das Produkthaftungsgesetz entsprechend zu ändern.

B. Lösung

Steichung der Ausnahme für unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse im Produkthaftungsgesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3371 16.5.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/3756 4.7.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze